Notar
Der Notar wird vom Staat bestellt und übt ein öffentliches Amt aus. Hier findet neutrale Rechtsberatung statt. Dazu gehört die Fertigung von Verträgen aller Art, insbesondere Verträge mit Beurkundungszwang. Dazu zählen Immobilienkaufverträge, Übertragungsverträge, Erbverträge und Unternehmensverträge. Mehr Informationen zu den Tätigkeiten des Notars finden Sie hier.
In Niedersachsen und in vielen anderen Bundesländern ist der Notar auch Rechtsanwalt. In derselben Rechtssache darf der Notar nicht gleichzeitig anwaltlich tätig sein – das gilt für die gesamte Kanzlei.
Online sind wir mit allen Grundbuchämtern in Niedersachsen, allen Ämtern für Geoinformation (früher Katasterämter genannt) und allen sonstigen öffentlichen Registern in Deutschland verbunden . Digitale Signatur ist für uns selbstverständlich. Das örtliche Grundbuchamt befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei. Die Freie und Hansestadt Hamburg liegt nur 35 km entfernt.
Wir sind national und international zuständig. Unsere Tätigkeit ist nicht auf unseren Kanzleisitz beschränkt. Notargebühren sind bundeseinheitlich geregelt. Ausführliche Informationen zur Berechnung der Gebühren finden Sie hier.