Fluggastrecht

Fluggastrecht

Fluggastrecht

Sind Sie Opfer einer Verspätung von mehr als 3 Stunden oder einer Annullierung geworden? Wurden Sie wegen Überbuchung vom Flug ausgeschlossen? Dann melden Sie sich jetzt bei uns! 

Auch verpasste Anschlussflüge oder verspätete Teilstrecken – auch jenseits der EU – können einen vollen Fluggastrechteanspruch begründen. Wir prüfen Ihren Anspruch gern! 

Ihnen steht in vielen Fällen eine pauschale Entschädigung nach EU-Recht zu. Je nach Entfernung Ihres Fluges können dies 250 €, 400 € oder sogar 600 € sein. Was Sie für den Flug bezahlt haben, wie Sie ihn gebucht haben oder ob er Teil einer Pauschalreise war, spielt dabei keine Rolle. 

KIS-Legal hilft Ihnen als spezialisierte Kanzlei für Fluggastrechte, Ihre Ansprüche erfolgreich gegen nahezu alle Fluggesellschaften – national oder international – durchzusetzen. KIS-Legal greift dabei auf Erfahrungen und Rechtsprechung aus vielen zehntausenden Verfahren zurück und führt regelmäßig Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, um die Verbraucherrechte aller Fluggäste zu stärken. KIS-Legal verschafft Ihnen Augenhöhe mit Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern. 

KIS-Legal kooperiert zudem seit vielen Jahren mit einigen der größten Verbraucherportale für Fluggastrechte. Sollten Sie von Ihrem Verbraucherportal an KIS-Legal empfohlen werden, haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite!