
Reiserecht
Reiserecht
Egal ob Pauschalreise, Kreuzfahrt, Ferienhaus oder Abenteuerurlaub: Bei jeder Reise kann es zu unvorhergesehenen Problemen kommen.
KIS-Legal unterstützt Sie Deutschlandweit gerichtlich und außergerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Reiseveranstalter, Kreuzfahrtreedereien oder Fluggesellschaften.
Denn eines ist sicher: Nichts ist ärgerlicher, als im wohlverdienten Urlaub enttäuscht zu werden!
Die Ansprüche im Reiserecht sind vielfältig und reichen von der Beschädigung Ihres Gepäcks während der Flugreise über Mängel an der Hotelunterkunft bis zu Schadensersatzansprüchen bei Unfällen während Ihrer Reise.
Damit nach einer Reise Ihr Anspruch so gut wie möglich durchgesetzt werden kann, sind Sie gefragt und Sie müssen schnell sein:
° Alle Mängel müssen gut dokumentiert sein: Am besten machen Sie Fotos/Videos von den Missständen und den Mängeln.
° Bei einer Pauschalreise müssen Sie dem Reiseveranstalter vor Ort die Mängel anzeigen. Machen Sie dies vor Zeugen oder lassen Sie sich die Mangelanzeige schriftlich bestätigen. Schreiben Sie zusätzlich eine E-Mail an Ihren Reiseveranstalter.
° Seien Sie schnell! Im Reise- und Flugrecht gelten sehr kurze Fristen nach Ihrer Rückkehr vom Urlaubsort, weshalb die Geltendmachung Ihrer Ansprüche unverzüglich in Auftrag gegeben werden sollte. Insbesondere bei Gepäckschäden und Verlust gelten Fristen von wenigen Tagen!
Gemeinsam mit unserem auf das Reiserecht spezialisierten Partnernetzwerk und dank internationalen Kooperationskanzleien setzt KIS-Legal Ihre Ansprüche im Bedarfsfall auch über die Grenzen Deutschlands und der EU für Sie durch.
KIS-Legal kooperiert mit einigen der größten Verbraucherportale für Reiserecht. Sollten Sie von Ihrem Verbraucherportal an KIS-Legal empfohlen werden, haben Sie einen starken Partner an der Seite!